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Durch den Nachweis, dass die angeblich
unterhaltsberechtigte Person einer beruflichen Tätigkeit
nachgeht bzw. in einer neuen
Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft (eheähnliches Verhältnis) lebt, kann
erreicht werden, dass der Unterhaltsanspruch nicht mehr oder aber nur noch
zu einem geringen Teil besteht.
Bitte bedenken Sie, dass die
oben aufgeführten Angaben allgemein gehalten sind. Jeder Problemfall ist
ein Einzelfall. Für die persönliche Besprechung Ihrer Angelegenheit stehen
Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen
Sie uns einfach an
Gebührenfreie Rufnummer: 0800 - 88 777 88 |